Ihr Fachanwalt für Steuerrecht aus Berlin
Effektive Verteidigung bei Steuerdelikten

Als Fachanwalt für Steuerrecht bin ich für meine Mandanten in Berlin und näherer Umgebung tätig. Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt stellen das Steuer- und Wirtschaftsrecht den Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar. Einzelpersonen und Unternehmen können sich dabei zu jedem Verfahrenszeitpunkt auf einen fachlich versierten Blick und zielführende Unterstützung verlassen. Steuerstrafverfahren verlangen viel Erfahrung und Fachkompetenz – beides biete ich meinen Mandanten in großem Umfang.

Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung: nicht zögern!

Wenn Sie Beschuldigter eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung sind, ist anwaltliche Hilfe unerlässlich. Und zwar möglichst schnell! Kontaktieren Sie mich unmittelbar nach Ihrer Kenntnisnahme – wir prüfen umgehend Ihren Sachverhalt und leiten die jetzt notwendigen Schritte ein. Ich unterstütze Sie über die gesamte Dauer des Steuerstrafverfahrens persönlich und kompetent. Denn Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung bringen häufig eine mentale Belastung mit sich. Bei mir ist Ihr Verfahren in besten Händen. Mit jahrelanger Erfahrung, aktuellem Fachwissen und tiefgreifender Spezialisierung verteidige ich Sie als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht im gesamten Steuerstrafrecht effektiv.

Kontaktieren Sie mich jetzt, für ein Erstgespräch! Lassen Sie keine Zeit mehr vergehen. Setzen Sie noch heute auf Hilfe vom Experten.

Betriebsprüfung durch das Finanzamt: Was passiert nach einer Hausdurchsuchung?

Was nach einer Hausdurchsuchung durch das Finanzamt passiert, ist einzelfallabhängig. Allerdings sollten Sie auch hier möglichst früh einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen. Seit vielen Jahren bin ich im Großraum Berlin tätig und unterstütze neben Einzelpersonen auch Unternehmen. Dank meiner Spezialisierung auf das Strafrecht und Steuerrecht weiß ich genau, worauf es zu welchem Zeitpunkt ankommt und wie ich Ihnen zielführend helfen kann.

Die Zulässigkeit der Durchsuchung ist in § 102 StPO geregelt und gehört zum Standard jeder strafrechtlichen Ermittlung. Dennoch müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen. Außerdem ist nicht jedes beschlagnahmtes Beweismittel vor Gericht zulässig. Kontaktieren Sie mich noch während oder unmittelbar nach Ihrer Hausdurchsuchung durch das Finanzamt! Nur so lässt sich eine wirksame Verteidigung planen.

Vertretung bei der Selbstanzeige beim Finanzamt: das müssen Sie wissen

Wenn Sie eine Selbstanzeige beim Finanzamt planen oder bereits angegeben haben, sollen Sie in jedem Fall rechtlichen Beistand hinzuziehen.

Mit den richtigen Schritten im Rahmen einer Selbstanzeige beim Finanzamt lassen sich Belastungen und Schäden für meine Mandanten möglichst gering halten und sogar ausschließen. Verlassen Sie sich auf jahrelange Erfahrung, erstklassige Referenzen und eine fachlich versierte Vertretung durch mich – Ihren Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht aus Berlin!

Jetzt Erstgespräch vereinbaren

Sie sind bereits Beschuldigter in einem Strafverfahren und suchen nach der geeigneten Verteidigung? Oder planen eine Selbstanzeige? Oder sind in einem sonstigen Zusammenhang in Berührung mit dem Steuerstrafrecht gelangt? Zögern Sie nicht. Beauftragen Sie lieber früh als spät einen Experten für Steuerstrafrecht. Als Fachanwalt bin ich ausgewiesener Experte. Gerne helfe ich Ihnen gezielt weiter. Vereinbaren Sie hierfür einfach ein Erstgespräch per Mail!



Füllen Sie das Kontaktformular aus

und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.