STEUERSTRAFRECHT

STEUERSTRAFRECHT

Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht in Berlin

Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht in Berlin

Das Steuerrecht wird immer komplexer. Schnell kann durch unrichtige oder unvollständige Angaben die Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen entstehen.

Das Steuerrecht wird immer komplexer. Schnell kann durch unrichtige oder unvollständige Angaben die Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen entstehen.

MEINE SCHWERPUNKTE

Steuerstrafrecht: Alle Leistungen im Überblick

Klicken Sie auf einen Bereich, um mehr zu erfahren.

Steuerhinterziehung

Verteidigung bei Vorwürfen nach § 370 AO

Selbstanzeige

Strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO

Steuerfahndung

Beistand bei Ermittlungen der Steuerfahndung

Betriebsprüfung

Anwaltliche Begleitung bei der Außenprüfung

Hausdurchsuchung

Soforthilfe bei Durchsuchungsmaßnahmen

Schwarzgeld im Ausland

Beratung bei nicht erklärten Auslandseinkünften

VERTEIDIGUNG

Verteidigung bei Steuerhinterziehung

Haben die Ermittlungsbehörden ihre Tätigkeit aufgenommen, steht für Sie viel auf dem Spiel.

In dieser Krisensituation leiste ich Ihnen als Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht in Berlin rechtlichen Beistand. Ist die Steuerhinterziehung noch unentdeckt, unterstütze ich Sie bei der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Doppelte Fachkompetenz

Als Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht bin ich besonders erfahren im Umgang mit den Finanzbehörden — konsensual oder hart in der Sache, aber immer substanziell in der Argumentation.

GRUNDLAGEN

Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Steuerstraftaten (§§ 369 ff. AO)

∙ Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
∙ Besonders schwerer Fall (§ 370 Abs. 3)
∙ Bannbruch (§ 372 AO)
∙ Gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 AO)
∙ Steuerhehlerei (§ 374 AO)

Steuerordnungswidrigkeiten
(§§ 377 ff. AO)

∙ Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378)
∙ Steuergefährdung (§ 379 AO)

Häufig verkürzt: ESt, USt, ErbSt, KSt, GewSt, LSt.

ERMITTLUNGEN

Betriebsprüfung, Steuerfahndung und Durchsuchung in Berlin

Betriebsprüfung

Hier werden häufig die Weichen für ein anschließendes Steuerstrafverfahren gestellt. Ich begleite Sie während der gesamten Prüfung.

Steuerfahndung

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, sich zu äußern. Ich übernehme die Kommunikation mit den Behörden.

Hausdurchsuchung: »Schränke auf, Mund zu!

Widersprechen Sie der Maßnahme, aber leisten Sie keinen Widerstand. Machen Sie keine freiwilligen Angaben. Rufen Sie umgehend Ihren Anwalt an.

VERFAHREN

Ablauf des Steuerstrafverfahrens

1

Ermittlung

Steuerfahndung oder Betriebsprüfung. Beweissicherung, Vorladungen.

2

Auswertung

Auswertung steuerlicher Unterlagen. Akteneinsicht durch den Verteidiger.

3

Entscheidung

Einstellung, Geldauflage (§ 153a StPO) oder Anklage.

»Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen,
keine Einkommensteuer zu zahlen.«

— Sir James Dewar (1842–1923)

FAQ

Häufige Fragen zum Steuerstrafrecht

Unterschied Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung?

Wann verjährt Steuerhinterziehung?

Kann ich Anwaltskosten absetzen?

SOFORTHILFE

Kontaktieren Sie mich umgehend für eine vertrauliche Ersteinschätzung.

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