
ÜBERBLICK
Der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit
Die Selbstanzeige ist eine »goldene Brücke« — doch der Weg ist mit zahlreichen Hürden gepflastert. In meiner Berliner Kanzlei berate ich Sie diskret und umfassend.
Niemals ohne fachkundige Beratung
Ein einziger Fehler macht die gesamte Selbstanzeige unwirksam und führt direkt in ein Strafverfahren.
VORAUSSETZUNGEN
Voraussetzungen für die Wirksamkeit
Vollständigkeit
Alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart müssen nacherklärt werden.
Vollständigkeit
Keine Tatentdeckung, keine Prüfungsanordnung, kein laufendes Verfahren.
Nachzahlung
Steuern, Hinterziehungszinsen und ggf. Zuschlag nach § 398a AO.
PRAXIS
Typische Anwendungsfälle
FAQ
Häufige Fragen zur Selbstanzeige
Was passiert nach der Selbstanzeige?
Möglich bei laufender Betriebsprüfung?
Wie hoch sind die Nachzahlungen?
Wird ein Strafverfahren eingeleitet?
Kontakt
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Im Strafrecht und Steuerstrafrecht ist Zeit ein entscheidender Faktor. Ich garantiere Ihnen eine
schnelle Rückmeldung und absolute Diskretion.
