
ÜBERBLICK
Steuerhinterziehung: Der häufigste Vorwurf im Steuerstrafrecht
Die Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist das zentrale Delikt des Steuerstrafrechts. In meiner Berliner Kanzlei am Kurfürstendamm verteidige ich Betroffene seit über 18 Jahren.
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht werden oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über solche Tatsachen in Unkenntnis gelassen werden – und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Als einer der wenigen Rechtsanwälte in Berlin, die sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwalt für Steuerrecht sind, überblicke ich beide Seiten des Verfahrens. Diese doppelte Fachkompetenz ermöglicht eine Verteidigungsstrategie, die strafrechtliche und steuerrechtliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.
Frühzeitige Verteidigung entscheidend
bereits im Ermittlungsverfahren und/oder im Betriebsprüfungsverfahren werden die Weichen gestellt. Wer zu spät einen spezialisierten Anwalt einschaltet, verliert wertvolle Verteidigungsmöglichkeiten.
TATBESTAND
Was ist Steuerhinterziehung nach § 370 AO?
Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Er umfasst drei Tathandlungen: Erstens das Machen unrichtiger Angaben, zweitens das Machen unvollständiger Angaben und drittens das pflichtwidrige Unterlassen, die Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen zu informieren. Entscheidend ist, dass der Täter vorsätzlich handelt – also wissentlich und willentlich Steuern verkürzt.
Einfache Steuerhinterziehung
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Verjährungsfrist: 5 Jahre (steuerlich: 10 Jahre). Typische Fälle: Nicht erklärte Einkünfte, falsche Betriebsausgaben, fehlende Umsatzsteuererklärungen.
Besonders schwerer Fall (§ 370 Abs. 3 AO)
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Verjährungsfrist: 10 Jahre (steuerlich: 13 Jahre). Ab 50.000 € Hinterziehungsbetrag – großes Ausmaß ab 100.000 €.
strafmaß
Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Der Strafrahmen bei einer Steuerhinterziehung kann nicht pauschal benannt werden. Fest steht lediglich der Gesetzeswortlaut: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Eine weitere magische Grenze, die der BGH gesetzt hat, ist ein Steuerschaden von einer Million - wenn es kaum Gesichtspunkte gibt, die für den Beschuldigten sprechen, heißt ein Steuerschaden von 1 Mio EUR 2 Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Grundsätzlich können Verfahren wegen einer Steuerhinterziehung aber auch eingestellt werden. Mit welchem Ergebnis eine Strafverfahren abgeschlossen wird, hängt immer vom Einzelfall ab. Relevantester Gesichtspunkt ist: Kann der Beschuldigte die Steuern bezahlen? Ferner sind die Begleitumstände des strafrechtlich relevanten Handlungen entscheidend.
VERJÄHRUNG
Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung
Die Verjährung ist im Steuerstrafrecht komplex. Die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre, bei besonders schweren Fällen fünfzehn Jahre. Die steuerliche Festsetzungsverjährung beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre (statt der üblichen vier Jahre). Sie beginnt bei Veranlagungssteuern mit Bekanntgabe des Steuerbescheids – nicht mit Abgabe der Steuererklärung.
Verjährung als Verteidigungsinstrument
In meiner Praxis als Steuerstrafverteidiger in Berlin gelingt es regelmäßig, einzelne Taten oder Steuerarten als verjährt nachzuweisen und so den Hinterziehungsbetrag erheblich zu reduzieren.
TYPISCHE FÄLLE
Häufige Fälle der Steuerhinterziehung in Berlin
VERTEIDIGUNG
Meine Verteidigungsstrategie bei Steuerhinterziehung
Jeder Fall der Steuerhinterziehung ist anders gelagert. Meine Verteidigungsstrategie entwickle ich stets individuell und unter Berücksichtigung sowohl der strafrechtlichen als auch der steuerrechtlichen Dimension. Typische Verteidigungsansätze umfassen: die Prüfung des subjektiven Tatbestands (Vorsatz), die Berechnung des tatsächlichen Hinterziehungsbetrags, Verjährungseinreden, die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO sowie die Verhandlung über eine Verständigung im Strafverfahren (§ 257c StPO).
Als Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht prüfe ich jeden Steuerbescheid auf Fehler der Finanzverwaltung. Häufig ist der vom Finanzamt behauptete Hinterziehungsbetrag deutlich zu hoch angesetzt – mit erheblichen Auswirkungen auf das Strafmaß.
FAQ
Häufige Fragen zur Steuerhinterziehung in Berlin
Ab welchem Betrag wird Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt?
Kann ich trotz laufender Ermittlungen noch eine Selbstanzeige abgeben?
Was bedeutet Steuerhinterziehung für meine berufliche Existenz?
Wie lange dauert ein Steuerstrafverfahren in Berlin?
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