
ÜBERBLICK
Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht: Wenn die Außenprüfung gefährlich wird
Nicht jede Betriebsprüfung führt zu einem Strafverfahren, aber jedes Steuerstrafverfahren beginnt häufig mit einer Betriebsprüfung.
Die Betriebsprüfung (Außenprüfung) durch das Finanzamt ist ein reguläres Instrument der Steuerkontrolle. In Berlin werden jährlich tausende Betriebsprüfungen durchgeführt. Problematisch wird es, wenn der Betriebsprüfer auf Unregelmäßigkeiten stößt, die den Verdacht einer Steuerstraftat begründen. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Sie die Beschuldigtenrechte, insbesondere das Schweigerecht.
Der kritische Moment
Sobald der Betriebsprüfer einen Anfangsverdacht hat, muss er die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) informieren. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Sie die Beschuldigtenrechte – insbesondere das Schweigerecht. Viele Mandanten belasten sich unwissentlich selbst, weil sie diesen Übergang nicht erkennen.
ABLAUF
Ablauf einer Betriebsprüfung in Berlin
1
Prüfungsanordnung
Das Finanzamt Berlin kündigt die Prüfung schriftlich an. Prüfungszeitraum, Steuerarten und Prüfer werden benannt.
2
Prüfungsbeginn
Der Prüfer erscheint in Ihren Geschäftsräumen. Er hat Zugang zu Büchern, Aufzeichnungen und elektronischen Daten.
3
Schlussbesprechung
Prüfungsfeststellungen werden erörtert. Hier entscheidet sich oft, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.
4
Prüfungsanordnung
Der Bericht enthält alle Feststellungen und Mehrergebnisse. Er ist Grundlage für geänderte Steuerbescheide.
RISIKEN
Wann wird die Betriebsprüfung zum Strafverfahren?
Typische Feststellungen, die zu einem Strafverfahren führen, sind: erhebliche Abweichungen zwischen erklärten und tatsächlichen Einnahmen, nicht nachvollziehbare Betriebsausgaben, Scheinrechnungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Kassendifferenzen bei bargeldintensiven Betrieben sowie Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung. In Berlin sind besonders Gastronomie, Einzelhandel und Immobilienwirtschaft häufig betroffen.
VERTEIDIGUNG
Anwaltliche Begleitung der Betriebsprüfung in Berlin
Ich empfehle dringend, bereits bei der Betriebsprüfung anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen, nicht erst, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird. Als Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht erkenne ich frühzeitig, wann eine Prüfung in strafrechtlich relevantes Terrain gerät, und kann rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören: die Überwachung der Mitwirkungspflichten, die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Auskunftsverlangen, die Vorbereitung auf die Schlussbesprechung und die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen fehlerhafte Steuerbescheide.
FAQ
Häufige Fragen zur Betriebsprüfung in Berlin
Muss ich bei der Betriebsprüfung mitwirken?
Kann ich die Betriebsprüfung verschieben?
Was passiert, wenn der Prüfer Fehler findet?
Wie oft wird in Berlin geprüft?
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