
ÜBERBLICK
Nicht erklärte Auslandseinkünfte: Das Zeitfenster schließt sich
Durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) ist das Bankgeheimnis in der Schweiz, Liechtenstein und über 100 weiteren Staaten faktisch abgeschafft.
Seit 2017 tauschen über 100 Staaten automatisch Finanzdaten mit Deutschland aus. Das bedeutet: Die deutschen Finanzbehörden erfahren von Konten, Depots und Versicherungen im Ausland, auch wenn diese seit Jahrzehnten nicht erklärt wurden. Wer nicht erklärte Auslandseinkünfte hat, steht vor der Frage: Selbstanzeige oder abwarten? Die Antwort ist eindeutig: Handeln Sie jetzt, bevor das Finanzamt Berlin von Ihren Konten erfährt.
Zeitdruck durch automatischen Informationsaustausch
Die Datenübermittlung erfolgt jährlich und automatisch. Sobald das Finanzamt die Daten erhält und den Abgleich durchführt, liegt eine Tatentdeckung vor. Eine Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich.
TYPISCHE FÄLLE
Häufige Konstellationen bei Schwarzgeld im Ausland
LÖSUNG
Der Weg zurück in die Legalität
Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO bietet die Möglichkeit, nicht erklärte Auslandseinkünfte offenzulegen und Straffreiheit zu erlangen. Voraussetzung ist, dass die Selbstanzeige vollständig ist, kein Sperrgrund vorliegt und die hinterzogenen Steuern nebst Zinsen fristgerecht nachgezahlt werden. Als Fachanwalt für Steuerrecht berechne ich die Nachzahlungsbeträge präzise und als Fachanwalt für Strafrecht sichere ich die strafrechtliche Wirksamkeit der Selbstanzeige ab.
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KOSTEN
Nachzahlungen und Kosten bei Schwarzgeld im Ausland
Die finanziellen Folgen einer Selbstanzeige setzen sich zusammen aus: den hinterzogenen Steuern (Einkommensteuer, ggf. Erbschaftsteuer), Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr (§ 235 AO), Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) sowie bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 € einem Zuschlag nach § 398a AO (10 % bzw. 20 % des Hinterziehungsbetrags). Trotz dieser erheblichen Kosten ist die Selbstanzeige in der Regel wirtschaftlich sinnvoller als ein Strafverfahren mit Geld- oder Freiheitsstrafe.
FAQ
Häufige Fragen zu Schwarzgeld im Ausland
Ist eine Selbstanzeige bei Schweizer Konten noch möglich?
Was passiert, wenn ich Schwarzgeld geerbt habe?
Erfährt mein Steuerberater von der Selbstanzeige?
Wie lange dauert das Verfahren nach der Selbstanzeige?
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