schwarzgeld im ausland

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Schwarzgeld im Ausland: Anwalt für Selbstanzeige und Nacherklärung in Berlin

Schwarzgeld im Ausland: Anwalt für Selbstanzeige und Nacherklärung in Berlin

Nicht erklärte Auslandseinkünfte, Schweizer Konten oder geerbtes Schwarzgeld: Ich berate Sie diskret und finde den sichersten Weg zurück in die Legalität.

Nicht erklärte Auslandseinkünfte, Schweizer Konten oder geerbtes Schwarzgeld: Ich berate Sie diskret und finde den sichersten Weg zurück in die Legalität.

ÜBERBLICK

Nicht erklärte Auslandseinkünfte: Das Zeitfenster schließt sich

Durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) ist das Bankgeheimnis in der Schweiz, Liechtenstein und über 100 weiteren Staaten faktisch abgeschafft.

Seit 2017 tauschen über 100 Staaten automatisch Finanzdaten mit Deutschland aus. Das bedeutet: Die deutschen Finanzbehörden erfahren von Konten, Depots und Versicherungen im Ausland, auch wenn diese seit Jahrzehnten nicht erklärt wurden. Wer nicht erklärte Auslandseinkünfte hat, steht vor der Frage: Selbstanzeige oder abwarten? Die Antwort ist eindeutig: Handeln Sie jetzt, bevor das Finanzamt Berlin von Ihren Konten erfährt.

Zeitdruck durch automatischen Informationsaustausch

Die Datenübermittlung erfolgt jährlich und automatisch. Sobald das Finanzamt die Daten erhält und den Abgleich durchführt, liegt eine Tatentdeckung vor. Eine Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich.

TYPISCHE FÄLLE

Häufige Konstellationen bei Schwarzgeld im Ausland

Schweizer Bankkonten und Depots

Seit Jahrzehnten nicht erklärte Konten bei Schweizer Banken wie UBS, Credit Suisse oder Kantonalbanken. Durch den AIA und den Ankauf von Steuerdaten-CDs ist die Entdeckungsgefahr extrem hoch.

Geerbtes Schwarzgeld

Sie haben ein Konto im Ausland geerbt, das der Erblasser nicht versteuert hat? Als Erbe haften Sie für die Steuerschulden und machen sich strafbar, wenn Sie die Einkünfte nicht nacherklären.

Liechtenstein und Luxemburg

Stiftungen in Liechtenstein, Lebensversicherungen in Luxemburg oder Konten bei der LGT Bank sind längst kein blinder Fleck mehr. Die Finanzverwaltung hat durch Daten-CDs und den AIA umfassende Informationen erhalten.

Immobilien und Beteiligungen im Ausland

Nicht erklärte Mieteinnahmen aus Auslandsimmobilien, Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften oder Trusts. In Berlin ein zunehmend häufiges Thema bei vermögenden Mandanten.

LÖSUNG

Der Weg zurück in die Legalität

Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO bietet die Möglichkeit, nicht erklärte Auslandseinkünfte offenzulegen und Straffreiheit zu erlangen. Voraussetzung ist, dass die Selbstanzeige vollständig ist, kein Sperrgrund vorliegt und die hinterzogenen Steuern nebst Zinsen fristgerecht nachgezahlt werden. Als Fachanwalt für Steuerrecht berechne ich die Nachzahlungsbeträge präzise und als Fachanwalt für Strafrecht sichere ich die strafrechtliche Wirksamkeit der Selbstanzeige ab.

1

Bestandsaufnahme

Bestandsaufnahme

Vollständige Erfassung aller nicht erklärten Einkünfte, Konten und Vermögenswerte im Ausland.

Vollständige Erfassung aller nicht erklärten Einkünfte, Konten und Vermögenswerte im Ausland.

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Berechnung & Erstellung

Berechnung & Erstellung

Präzise Berechnung der Nachzahlungsbeträge und Erstellung der Selbstanzeige für alle betroffenen Steuerarten.

Präzise Berechnung der Nachzahlungsbeträge und Erstellung der Selbstanzeige für alle betroffenen Steuerarten.

3

Einreichung & Begleitung

Einreichung & Begleitung

Einreichung beim zuständigen Finanzamt und Begleitung des gesamten Nachversteuerungsverfahrens.

Einreichung beim zuständigen Finanzamt und Begleitung des gesamten Nachversteuerungsverfahrens.

KOSTEN

Nachzahlungen und Kosten bei Schwarzgeld im Ausland

Die finanziellen Folgen einer Selbstanzeige setzen sich zusammen aus: den hinterzogenen Steuern (Einkommensteuer, ggf. Erbschaftsteuer), Hinterziehungszinsen von 6 % pro Jahr (§ 235 AO), Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) sowie bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 € einem Zuschlag nach § 398a AO (10 % bzw. 20 % des Hinterziehungsbetrags). Trotz dieser erheblichen Kosten ist die Selbstanzeige in der Regel wirtschaftlich sinnvoller als ein Strafverfahren mit Geld- oder Freiheitsstrafe.

FAQ

Häufige Fragen zu Schwarzgeld im Ausland

Ist eine Selbstanzeige bei Schweizer Konten noch möglich?

Was passiert, wenn ich Schwarzgeld geerbt habe?

Erfährt mein Steuerberater von der Selbstanzeige?

Wie lange dauert das Verfahren nach der Selbstanzeige?

DISKRETE BERATUNG

Schwarzgeld im Ausland? Ich berate Sie vertraulich und finde den sichersten Weg zurück in die Legalität.

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