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Hausdurchsuchung durch Steuerfahndung in Berlin: Soforthilfe vom Fachanwalt

Hausdurchsuchung durch Steuerfahndung in Berlin: Soforthilfe vom Fachanwalt

Bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft zählt jede Minute. Ich bin in Berlin kurzfristig erreichbar und stehe Ihnen sofort zur Seite.

Bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft zählt jede Minute. Ich bin in Berlin kurzfristig erreichbar und stehe Ihnen sofort zur Seite.

SOFORTHILFE

Hausdurchsuchung: Was Sie jetzt tun müssen

Die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ist die einschneidendste Maßnahme im Steuerstrafverfahren. Richtiges Verhalten in den ersten Minuten ist entscheidend.

Die 7 wichtigsten Regeln bei einer Hausdurchsuchung

1

Bewahren Sie Ruhe. Leisten Sie keinen Widerstand gegen die Durchsuchung.

2

Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und lesen Sie ihn sorgfältig.

3

Machen Sie keine Angaben zur Sache – Ihr Schweigerecht ist Ihr wichtigstes Recht.

4

Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an: +49 30 12096046

5

Dokumentieren Sie, welche Gegenstände beschlagnahmt werden.

6

Goldene Regel: Schränke auf - Mund zu!

7

Nichts unterschreiben und keine erklärungen abgeben

RECHTSGRUNDLAGE

Rechtsgrundlagen der Hausdurchsuchung

Die Durchsuchung in Steuerstrafsachen richtet sich nach §§ 102 ff. StPO in Verbindung mit § 399 AO. Sie bedarf grundsätzlich eines richterlichen Beschlusses (§ 105 Abs. 1 StPO). Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung ohne richterliche Anordnung durchsuchen. In Berlin wird die Durchsuchung häufig vom Amtsgericht Tiergarten oder vom Ermittlungsrichter des Landgerichts Berlin angeordnet.

Durchsuchung beim Beschuldigten (§ 102 StPO)

Wohn- und Geschäftsräume, Fahrzeuge und die Person des Beschuldigten dürfen durchsucht werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führt.

Durchsuchung bei Dritten (§ 103 StPO)

Auch Räume von Steuerberatern, Banken oder Geschäftspartnern können durchsucht werden – allerdings nur unter strengeren Voraussetzungen.

ABLAUF

Typischer Ablauf einer Hausdurchsuchung in Berlin

Frühe Morgenstunden (6:00–7:00 Uhr)

Die Steuerfahndung erscheint in der Regel in den frühen Morgenstunden. Häufig werden Wohnung und Büro zeitgleich durchsucht, um eine Abstimmung zu verhindern.

Vorzeigen des Durchsuchungsbeschlusses

Die Beamten müssen den Beschluss vorzeigen und den Tatvorwurf erläutern. Prüfen Sie den Beschluss sorgfältig. Er muss den Tatvorwurf und die gesuchten Beweismittel konkret benennen.

Durchsuchung und Beschlagnahme

Unterlagen, Computer, Smartphones und Datenträger werden gesichtet und ggf. beschlagnahmt. Die Beamten erstellen ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände.

Abschluss und Dokumentation

Nach Abschluss erhalten Sie eine Kopie des Beschlagnahmeverzeichnisses. Widersprechen Sie der Beschlagnahme förmlich – nur so bleibt der Rechtsweg offen.

VERTEIDIGUNG

Meine Soforthilfe bei Hausdurchsuchungen in Berlin

Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich auf Durchsuchungssituationen spezialisiert. Ich bin in Berlin kurzfristig vor Ort und übernehme sofort die Verteidigung: Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses auf Rechtsmäßigkeit, Überwachung der Durchsuchung, Widerspruch gegen die Beschlagnahme, Sicherung Ihrer Beschuldigtenrechte und Einleitung von Rechtsmitteln (Beschwerde nach § 304 StPO). Meine Kanzlei am Kurfürstendamm liegt zentral in Berlin Charlottenburg – ich bin schnell bei Ihnen

FAQ

Häufige Fragen zur Hausdurchsuchung in Berlin

Muss ich die Beamten in meine Wohnung lassen?

Dürfen die Beamten mein Handy mitnehmen?

Was darf nicht durchsucht werden?

Wie lange dauert eine Hausdurchsuchung?

SOFORTHILFE 24/7

Hausdurchsuchung? Rufen Sie mich sofort an, auch außerhalb der Geschäftszeiten: +49 30 1209 6046.

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