
ÜBERBLICK
Die Steuerfahndung: Ermittlungsbehörde mit weitreichenden Befugnissen
Die Steuerfahndung (Steufa) ist die Kriminalpolizei des Finanzamts. In Berlin ist sie beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen angesiedelt.
Die Steuerfahndung hat gemäß § 208 AO drei zentrale Aufgaben: die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen des § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. In Berlin arbeitet die Steuerfahndung eng mit der Staatsanwaltschaft Berlin zusammen, insbesondere mit der Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen.
Schweigen ist Gold
Bei Kontakt mit der Steuerfahndung gilt: Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt.
AUSLÖSER
Wie kommt es zu Ermittlungen der Steuerfahndung in Berlin?
BEFUGNISSE
Befugnisse der Steuerfahndung
Die Steuerfahndung verfügt über weitreichende Befugnisse, die über die einer normalen Betriebsprüfung hinausgehen. Dazu gehören: Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, Beschlagnahme von Unterlagen und Datenträgern, Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten, Kontenabrufe bei Banken, Auskunftsersuchen an Dritte sowie internationale Rechtshilfe. In Berlin werden Durchsuchungen häufig in den frühen Morgenstunden durchgeführt – oft zeitgleich an mehreren Orten.
VERTEIDIGUNG
Meine Verteidigungsstrategie bei Steuerfahndungsverfahren
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FAQ
Häufige Fragen zur Steuerfahndung in Berlin
Muss ich der Steuerfahndung Auskunft geben?
Darf die Steuerfahndung meine Wohnung durchsuchen?
Was passiert nach der Steuerfahndungsprüfung?
Kann ich während der Steuerfahndung noch eine Selbstanzeige abgeben?
Kontakt
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