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Anwalt bei Betriebsprüfung in Berlin – Schutz vor strafrechtlichen Konsequenzen

Anwalt bei Betriebsprüfung in Berlin – Schutz vor strafrechtlichen Konsequenzen

Die Betriebsprüfung ist häufig der Ausgangspunkt eines Steuerstrafverfahrens. Als Fachanwalt begleite ich Sie von Anfang an und schütze Ihre Rechte.

Die Betriebsprüfung ist häufig der Ausgangspunkt eines Steuerstrafverfahrens. Als Fachanwalt begleite ich Sie von Anfang an und schütze Ihre Rechte.

ÜBERBLICK

Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht: Wenn die Außenprüfung gefährlich wird

Nicht jede Betriebsprüfung führt zu einem Strafverfahren, aber jedes Steuerstrafverfahren beginnt häufig mit einer Betriebsprüfung.

Die Betriebsprüfung (Außenprüfung) durch das Finanzamt ist ein reguläres Instrument der Steuerkontrolle. In Berlin werden jährlich tausende Betriebsprüfungen durchgeführt. Problematisch wird es, wenn der Betriebsprüfer auf Unregelmäßigkeiten stößt, die den Verdacht einer Steuerstraftat begründen. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Sie die Beschuldigtenrechte, insbesondere das Schweigerecht.

Der kritische Moment

Sobald der Betriebsprüfer einen Anfangsverdacht hat, muss er die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) informieren. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Sie die Beschuldigtenrechte – insbesondere das Schweigerecht. Viele Mandanten belasten sich unwissentlich selbst, weil sie diesen Übergang nicht erkennen.

ABLAUF

Ablauf einer Betriebsprüfung in Berlin

1

Prüfungsanordnung

Das Finanzamt Berlin kündigt die Prüfung schriftlich an. Prüfungszeitraum, Steuerarten und Prüfer werden benannt.

2

Prüfungsbeginn

Der Prüfer erscheint in Ihren Geschäftsräumen. Er hat Zugang zu Büchern, Aufzeichnungen und elektronischen Daten.

3

Schlussbesprechung

Prüfungsfeststellungen werden erörtert. Hier entscheidet sich oft, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.

4

Prüfungsanordnung

Der Bericht enthält alle Feststellungen und Mehrergebnisse. Er ist Grundlage für geänderte Steuerbescheide.

RISIKEN

Wann wird die Betriebsprüfung zum Strafverfahren?

Typische Feststellungen, die zu einem Strafverfahren führen, sind: erhebliche Abweichungen zwischen erklärten und tatsächlichen Einnahmen, nicht nachvollziehbare Betriebsausgaben, Scheinrechnungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Kassendifferenzen bei bargeldintensiven Betrieben sowie Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung. In Berlin sind besonders Gastronomie, Einzelhandel und Immobilienwirtschaft häufig betroffen.

Kassendifferenzen und Kalkulationsdifferenzen

Der Betriebsprüfer vergleicht die erklärten Umsätze mit branchenspezifischen Richtsätzen. Weichen die Werte erheblich ab, liegt der Verdacht der Steuerhinterziehung nahe.

Scheinrechnungen und Abdeckrechnungen

Rechnungen von nicht existierenden Unternehmen oder für nicht erbrachte Leistungen. In Berlin ein häufiges Phänomen in der Baubranche und bei Subunternehmerverhältnissen.

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

Leistungen der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer, die einem Fremden nicht gewährt würden. Führt zur Nachversteuerung und häufig zum Vorwurf der Steuerhinterziehung.

VERTEIDIGUNG

Anwaltliche Begleitung der Betriebsprüfung in Berlin

Ich empfehle dringend, bereits bei der Betriebsprüfung anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen, nicht erst, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird. Als Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht erkenne ich frühzeitig, wann eine Prüfung in strafrechtlich relevantes Terrain gerät, und kann rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören: die Überwachung der Mitwirkungspflichten, die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Auskunftsverlangen, die Vorbereitung auf die Schlussbesprechung und die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen fehlerhafte Steuerbescheide.

FAQ

Häufige Fragen zur Betriebsprüfung in Berlin

Muss ich bei der Betriebsprüfung mitwirken?

Kann ich die Betriebsprüfung verschieben?

Was passiert, wenn der Prüfer Fehler findet?

Wie oft wird in Berlin geprüft?

BEGLEITUNG ANFRAGEN

Betriebsprüfung angekündigt? Lassen Sie sich frühzeitig beraten, bevor die Situation eskaliert.

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